Gute Nachbarschaftsregeln

Gute Nachbarschaftsregeln

Lärm ist eine der schlimmsten Belästigung im Alltag.
Hier ein kleiner Überblick über die gemeinderatbeschlossene Regeln, die jedem Ruhe garantieren. 

Grundsätzlich gilt es, ein Verhalten, das die Nachbarschaft stören könnte, zu vermeiden:

    • Gebäudeausrüstungen
      Indoor- und Outdoor-Ausrüstungen (ob individuell oder kollektiv) müssen dem Standard entsprechen und keine Unannehmlichkeiten für die Nachbarschaft verursachen.
    • Haustiere
      Die Haustierbesitzer sind dafür verantwortlich, dass die Tiere, die Nachbarschhaft nicht belästigen.
    • Private Swimmingpools
      Es muss sichergestellt werden, dass die Installation dem Standard entspricht und sicher ist. Jegliches Verhalten, das die Nachbarschaft stören könnte, muss nach 22 Uhr vermeidet werden.
    • Garten- und Hauswerkliche Arbeiten
      Werkzeuge und Geräte können an folgenden Zeiten benutzt werden:
  • An Werktagen (Montag bis Freitag) von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr  ;
    Samstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr;
  • Sonntags und an Feiertagen sind Gartenarbeiten und hauswerkliche Arbeiten, die Lärm verursachen, verboten
  • Private und öffentliche Bauarbeiten in der Nähe von Wohnhäusern
    Arbeiten mit hohe Lärmbelastung auf öffentliche Strassen und  auf Privatgrundstücken sind an folgenden Zeiten erlaubt:
  • An Werktagen (von Montag bis Freitag) von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 19.00 Uhr ;
  • Samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr ;
  • Sonntags und an Feiertagen sind Arbeiten mit Lärmbelastung verboten.

In Folge dringende Arbeiten für öffentliche Bedürfnisse müssen die gleichen Zeiten eingehalten werden.